Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO oder § 55 c GewO,
Hinweise zur Gewerbeanmeldung
(§14 Gewerbeordnung)
Für eine schriftliche Gewerbeanmeldung kann auf folgende Unterlagen nicht verzichtet werden:
- Kopie des Personalsausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung;
...
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Aufenthaltsgenehmigung
...- Bei juristischen Personen:
Beizufügen ist generell eine Kopie des
Handelsregisterauszuges.
... - Bei einer GmbH & Co. KG:
Beizufügen ist jeweils eine Kopie des Handelsregisterauszuges der KG (HRA) sowie der KomplementärGmbH (HRB).
Sofern einer dieser Registerauszüge noch nicht vorliegt, ist eine
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftervertrages beizufügen.
... - Bei juristischen Personen in Gründung:
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages/ Gründungsurkunde;
... - Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache;
... - Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Kopie der Handwerkskarte oder der Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe;
... - Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession;
gegebenenfalls werden weitere Unterlagen abgefordert.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des jeweiligen Originale.
Senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung bitte an die
Gemeindeverwaltung Laußig
Leipziger Str. 23
04838 Laußig
Eine Übersendung des Antrages per E-Mail ist aus technischen und rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.
Gebühren: Für Gewerbeanmeldungen ist ein Gebührenrahmen
von 10 bis 65 Euro vorgesehen.