News
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Gemeinde Kossa, OT Görschlitz „ An der Dübener Landstraße“
Gemeinderat
Mängelmelder
Die Gemeinde Laußig verwendet seit April 2024 die Mängelmelder-Basiskomponente des Freistaates Sachsen.
Darüber können Sie schnell und bequem Vorfälle an die Gemeindeverwaltung melden und den Bearbeitungsstand mitverfolgen.