- Kategorie: Friedensrichter
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Schlichten ist besser als Richten!
Im beruflichen oder privatem Zusammenleben kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Dabei fällt es den Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die streitigen Fragen zu klären, die Situation zu schlichten und möglichst zu bereinigen. Diese Streitfälle müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Die gemeindliche Schiedsstelle ist eine Einrichtung, die bei Streitfällen des täglichen Lebens eine schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung bietet.
Die Schiedsstelle kann in Anspruch genommen werden bei:
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche
(z.B. Zahlungsansprüche)
- Nachbar- und Mietstreitigkeiten
- Nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der
persönlichen Ehre (z.B. Entschuldigung wegen einer Beleidigung,
Widerruf unwahrer Erklärungen oder Unterlassung zukünftiger
Handlungen)
- kleineren Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung,
Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung
Für die Gemeinde Laußig ist der Friedensrichter der Gemeinde Doberschütz mit zuständig.
- Kontakt:
Friedensrichter Herr Jörg Knop
stellv. Friedensrichterin Frau Andrea Helfer-Thiemecke
Anschrift der Schiedsstelle:
Gemeinde Doberschütz
Breite Straße 17
04838 Doberschütz- Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag bei der Schiedsstelle: Namen und Anschrift beider Parteien, der Angabe, worüber gestritten wird und des mit der Anrufung der Schiedsstelle angestrebten Ziel´s. Der Antrag kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.